02.12.2020 – Neues Sanierungsgesetz ante portas


Neue Chancen und Risiken für Geschäftsführer. Was bringt der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen?

Restrukturierungen insolvenzbedrohter Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens sollen vereinfacht werden. Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vorgelegt, welches zum 01.01.2021 in Kraft treten soll. Kernbestandteil des SanInsFoG ist die Einführung eines Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz wird für insolvenzbedrohte Unternehmen völlig neue Möglichkeiten schaffen, ihre Verbindlichkeiten auch gegen den Willen einzelner Gläubiger neu zu strukturieren. Gleichzeitig wird das StaRUG aber auch neue Handlungspflichten und Haftungsrisiken für die Gesellschaftsorgane mit sich bringen. Denn die Geschäftsführung muss zukünftig bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit primär die Interessen der Gläubigergesamtheit wahren. Andernfalls haftet sie für Schäden. Dieses Web-Seminar gibt einen Überblick über die Funktionsweise des Stabilisierung- und Restrukturierungsrahmens. Ferner erfahren die Teilnehmer, wie ein Restrukturierungsplan aussieht, welche neuen Haftungsrisiken auf Geschäftsführer zukommen und worauf diese dabei achten müssen.

Weitere Informationen und Anmeldung

Online

Von: 02.12.2020 10:00 Bis: 02.12.2020 12:00

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