13.06.2023

Dringende Umsetzung: Hinweisgeber-Gesetz bis 02.07.23

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 verabschiedet. Damit setzt Deutschland die Anforderungen der EU-Hinweisgeber-Richtlinie um. Das Gesetz tritt nach einer Frist von einem Monat im Juni 2023 in Kraft - nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Unternehmen ab 50 bzw. 250 Mitarbeitern sind durch das Gesetz zur Implementierung interner Meldestellen verpflichtet. Wir empfehlen die Umsetzung mittels digitalem Hinweisgebersystem. Die sind nicht nur schnell und unkompliziert, sie bieten auch die Möglichkeit anonymer Meldungen. Auch, wenn diese Option im Gesetz nicht vorgesehen ist, bietet sie für Unternehmen den Vorteil, möglichen Hinweisgebern die Hemmschwelle zu nehmen und Missstände zu melden, bevor die Probleme größer werden. Darüber hinaus befinden Sie sich mit der Nutzung eines digitalen Systems auf der sicheren Seite.

Wir haben mit unserem Produkt „Hintsuite“ eine Plattform entwickelt, die alle Anforderungen des Gesetzes abdeckt und bereits in den Firmen im Einsatz ist.

Bei Fragen melden Sie sich bei Matthias Lohaus unter m.lohaus@linvelo.com oder vereinbaren Sie ihre persönliche Experten-Beratung unter https://hintsuite.com/vorstellungstermin-buchen/


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E-Mail: i.shyshkina@linvelo.com
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