30.05.2024

Praxistipps für die neue Richtline zur Cybersicherheit in der EU

Spätestens ab dem 18. Oktober 2024 wird die neue NIS-2-Richtlinie der EU in Deutschland angewendet und stellt beim Cybersicherheitsniveau hohe Anforderungen an Unternehmen. In Deutschland müssen sich nun etwa 30.000 Betriebe umfassend und nachweisbar gegen Cyberangriffe schützen. Dazu gehören Unternehmen aus Verkehr, Gesundheitswesen, Digitale Infrastruktur, Post- und Kurierdienste, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln u.v.m.

Und Vorsicht: Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie in den Geltungsbereich fallen und proaktiv die geforderten Cybersecurity-Maßnahmen umsetzen. Der Verpflichtung sollten Unternehmen unbedingt nachkommen, denn die EU hat die Sanktionen im Vergleich zur NIS-1-Richtlinie deutlich verschärft und die Geschäftsführerhaftung in die Richtlinie integriert.

Unser Leiter Compliance Dr. Arnt Glienke, LL.M. ist intensiv mit diesem Thema vertraut und steht am Donnerstag, den 13.06.2024, 16 Uhr in einem kostenfreien Webinar mit praktischen Tipps und für Ihre Fragen zur Verfügung.

Melden Sie sich gerne hier an: https://eu1.hubs.ly/H096ZNg0

Unter der Leitung von Dr. Arnt Glienke, LL.M. stehen die Datenschutz- und Compliance-Experten von CLARIUS.LEGAL Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen mit anwaltlicher Kompetenz und Erfahrung in allen relevanten Themen aus dem Bereich Corporate Governance zur Seite. Einen Schwerpunkt bilden dabei die aktuellen gesetzgeberischen Aktivitäten rund um ESG und Nachhaltigkeit.


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Telefon: +49 40 257 660 900
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