DGUV V3 Prüfungen sind Pflicht für Unternehmen
Unter Umständen ist gerade kleinen Unternehmen nicht bewusst, dass sie der Pflicht der DGUV V3 Prüfungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen. Doch tatsächlich ist diese Vorschrift zum fachgerechten E-Check verpflichtend und soll der Arbeitssicherheit sowie dem Arbeitsschutz von Mitarbeitern dienen, die Kontakt mit entsprechenden Geräten haben. Hier erfahren Sie, warum die DGUV V3 Prüfungen Pflicht sind und von wem die Einhaltung derer geprüft werden.
Darum stehen Unternehmen mit DGUV V3 Prüfungen in der Pflicht
Die DGUV V3 Prüfungen sämtlicher elektrischer Betriebsmittel und Maschinen in Unternehmen ist Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft ortsveränderliche und ortsfeste Anlagen, also bewegliche und unbewegliche elektrische Anlagen, die innerhalb von festgelegten Prüffristen kontrolliert und entsprechend zertifiziert werden müssen. Damit sollen Unfälle vermieden und die Sicherheit von Mitarbeitern gewährleistet werden. Festgeschrieben ist dies im Sozialgesetzbuch VII § 209 Absatz 1 Nummer 1. Manche Unternehmer fühlen sich durch diese VDE Regeln durch den Staatsapparat gegängelt und überwacht und nehmen diese DGUV V3 Prüfungen als nervige Angelegenheit wahr. Daraufhin argumentiert der Gesetzgeber, dass das Prüfen elektrischer Arbeitsmittel dem Schutz von Menschen und der Vermeidung von Personen- und Brandschäden diene. Und schließlich stehe jeder Unternehmer in der Pflicht, Maßnahmen zum Arbeitsschutz strikt umzusetzen, wozu die DGUV V3 Prüfungen beitragen.
So werden DGUV V3 Prüfungen festgelegt und überprüft
DGUV V3 Prüfungen sind zum einen wie oben genannt im Sozialgesetzbuch verankert, aber auch im Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 3 Absatz 1, in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS und eben der DGUV V3 (ehemals BGV A3) geregelt und definiert. Die Definitionen der Prüfung der jeweiligen elektrischen Geräte wurde durch die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften vorgenommen. Dies bedeutet, dass jedes elektrische Betriebsmittel eigene Prüfregeln und Prüffristen zugeordnet bekommen hat. Die Einhaltung wird von den Arbeitsschutzbehörden und häufig vom Gewerbeaufsichtsamt überprüft. Zu beachten ist, dass Zuwiderhandeln als Straftat gewertet wird, sofern ein schwerwiegender Schaden entsteht. Geprüfte Elektrogeräte und elektrische Anlagen erhalten nach deren ordnungsgemäßer Überprüfung einen Nachweis und eine Prüfplakette, die im Überprüfungsfall kontrolliert wird. Die unternehmensinterne Organisation muss vom Management verantwortungsvoll überwacht werden, wobei auch befähigte und beauftragte Personen hinzugezogen werden dürfen.
Unser Fazit von 1a-gebrauchte-drucker.de: Die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen lohnt sich. Sie kann schlimme Folgen verhindern und sorgt obendrein für erhaltungsgerechte Nachhaltigkeit Ihrer Geräte. Unser Service vermittelt Ihnen bei Bedarf gerne fachkundige externe Spezialisten, die Ihre elektrischen Geräte vorschriftsmäßig überprüfen und zertifizieren. Es drohen nämlich auch empfindliche Strafen, wenn die Pflicht der DGUV V3 Prüfungen nicht eingehalten wird, zumal im Schadenfall keine Versicherung die Regulierung übernehmen und der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden würde.
Unternehmen
Ansprechpartner
Torben Bootsmann
Tjücher Kolken 5, 26810 Westoverledingen
E-Mail: info@cpm-europa.de
Telefon: 049559975500
Webseite: www.cpm-europa.de , 1a-gebrauchte-drucker.de
Teilen