03.07.2023

Die neue Maschinenverordnung ist da!

Die neue "Maschinenverordnung" (Verordnung 2023/1230) ist da und ersetzt die "Maschinenrichtlinie" (EU-Richtlinie 2006/42/EG)!

Die finale Version der Maschinenverordnung wurde nun Ende Juni veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Anschließend beginnt automatisch die Übergangszeit von 42 Monaten. Für diese Zeit können Sie noch die alte Richtlinie anwenden oder bereits die neue Verordnung.

Nach Ende der Übergangszeit, also voraussichtlich Anfang 2027, ist dann die Anwendung der Verordnung verpflichtend.

Hier eine kurze Auswahl an Änderungen, die durch die neue Verordnung auf Sie zukommen:

– Wie in anderen EU-Richtlinien bereits erlaubt darf nun auch die Bedienungsanleitung für Maschinen in Zukunft digital übermittelt werden. Eine Papierform ist nicht mehr in jedem Fall zwingend erforderlich.

– Die sog. "Anhang IV"-Maschinen (auch "Hochrisikomaschinen") finden sich nun im Anhang I und verdrängen die dort zuvor angesiedelte Liste mit den "grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen".

– Die "wesentliche Veränderung" wurde auch in der MRL bereits behandelt, dort aber nicht genauer definiert. Dies wurde nun in die neue Verordnung mitaufgenommen.

– und vieles mehr!

Weitere Informationen

Sie finden ausführlichere Informationen sowie unseren handlichen Flyer zu dem Thema über den nachfolgenden Link oder, indem Sie auf "Mehr erfahren ..." klicken.

www.en-plan.org/die-neue-maschinenverordnung-ist-da


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