30.08.2022

Sonderprogramm zur Energiekostendämpfung - Förderaufruf verlängert bis 30.09.2022!

Die aktuell stark steigenden Erdgas- und Strompreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Besonders bei energieintensiven Unternehmen machen die Erdgas- und Stromkosten einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Um ebendieser Belastung teilweise entgegenzuwirken und somit zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland beizutragen, wurde das Sonderprogramm zur Energiekostendämpfung aufgelegt.

Im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramm können Unternehmen, die besonders von hohen Erdgas- und Strompreisen (Preissteigerungen > 200%) betroffen sind, einen Zuschuss beantragen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die unvorhergesehene hohe finanzielle Belastung abzufedern und damit verbunden existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022 werden Zuschüsse zu den gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in drei Stufen gezahlt. Diese unterscheiden sich u.a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote und den Maximalbeträgen.

Die drei Förderstufen sind wie folgt eingeteilt:

Förderstufe 1:

  • Voraussetzung: Das Unternehmen muss einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) (siehe Galerie: Bild 1-4) angehören und ein energieintensiver Betrieb sein.
  • Monatliche Zuschussquote Februar bis Juni 2022: 30% | Monatliche Zuschussquote Juli bis September 2022: 20%
  • Maximalbetrag für Strom und Erdgas je Fördermonat: 250.000 € | Maximalbetrag für Strom und Erdgas im gesamten Förderzeitraum: 2 Mio. €

Förderstufe 2:

  • Voraussetzung: Zusätzlich zu den Voraussetzungen der Förderstufe 1 muss das Unternehmen im jeweiligen Fördermonat einen Betriebsverlust aufweisen. Zudem müssen die förderfähigen Kosten im jeweiligen Fördermonat mindestens 50% des monatlichen Betriebsverlustes in ebendiesem Monat betragen.
  • Monatliche Zuschussquote Februar bis Juni 2022: 50% | Monatliche Zuschussquote Juli bis September 2022: 40%
  • Maximalbetrag für Strom und Erdgas je Fördermonat: 3.125.000 € | Maximalbetrag für Strom und Erdgas im gesamten Förderzeitraum: 25 Mio. €

Förderstufe 3:

  • Voraussetzung: Zusätzlich zu den Voraussetzungen der Förderstufe 2 muss das Unternehmen einer besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (siehe Galerie: Bild 5+6) angehören.
  • Monatliche Zuschussquote Februar bis Juni 2022: 70% | Monatliche Zuschussquote Juli bis September 2022: 60%
  • Maximalbetrag für Strom und Erdgas je Fördermonat: 6.250.000 € | Maximalbetrag für Strom und Erdgas im gesamten Förderzeitraum: 50 Mio. €

Die Antragstellung muss bis zum 30.09.2022 erfolgen! Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vollständig ausgefüllt über das ELAN K2 Online-Portal elektronisch beim BAFA vorliegen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und prüfen, ob Sie zu den zuschussberechtigten Unternehmen gehören. Das Förderprogramm beabsichtigt eine zeitnahe Entlastung der Unternehmen und wird die Fördermittel bis Dez. 2022 ausschütten. Aufgrund des zeitlich begrenzten Förderaufrufs bis zum 30. September 2022 stehen wir Ihnen ab sofort und unmittelbar zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung der Antragsstellung und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Kontakt:

Unternehmen

fidelus Consulting GmbH

Ansprechpartner

Matthias Wißmann
Hafenstraße 6d, 26789 Leer

E-Mail: matthias.wissmann@fidelus-consulting.de
Telefon: 04919285430
Webseite: www.fidelus-consulting.de

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