20.04.2021

Zeitwertkonto-Guthaben an die DRV übertragen – so geht’s

Die Gründe, weshalb das Guthaben, das sich auf einem Zeitwertkonto befindet, an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übertragen wird, sind vielseitig. In den meisten Fällen sorgt jedoch ein Arbeitgeberwechsel dafür, dass sich der Inhaber eines Zeitwertkontos fragt, wie er mit der Tatsache, dass sein neues Unternehmen dieses „Extra“ nicht anbietet, umgehen soll.

Die gute Nachricht ist in diesem Zusammenhang, dass das Geld selbstverständlich nicht verfällt. Wer möchte, kann die betreffende Summe auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen – zumindest dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden.

Wie kann der Übertrag der Summe auf dem Zeitwertkonto in Auftrag gegeben werden?

Wer sein Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen möchte, muss dies zunächst sowohl der DRV als auch dem „alten“ Arbeitgeber mitteilen. Danach wird von der Deutschen Rentenversicherung überprüft, ob die bereits oben erwähnten Voraussetzungen zum Übertrag erfüllt werden.

Ist dies der Fall, teilt die DRV dem Arbeitgeber mit, auf welches Konto der betreffende Betrag überwiesen werden soll. Der Arbeitnehmer wird – wenn der Vorgang abgeschlossen ist – selbstverständlich benachrichtigt. Ab jetzt tritt die DRV an die Stelle des Unternehmens und führt das Zeitwertkonto für den Kontoinhaber.

Achtung: Grundsätzlich ist es nicht möglich, das besagte Wertguthaben wieder auf den Arbeitgeber zurück zu übertragen oder an einen neuen Arbeitgeber zu überweisen!

Infos zur Wertguthaben Anlage bei der Deutschen Rentenversicherung

Die DRV führt das betreffende Wertguthaben treuhänderisch und von sonstigem Vermögen getrennt. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Übertragen und der Verwaltung entstehen, werden wiederrum vom Guthaben abgezogen.

Zudem muss das Geld laut Sozialgesetzbuch so angelegt werden, dass es zu keinem Verlust kommt und stattdessen ein entsprechender Ertrag erzielt wird.

Ebenso wie im Zusammenhang mit einer Anlage über den Arbeitgeber wird auch mit Hinblick auf die Anlage des Wertguthabens bei der Deutschen Rentenversicherung auf ein hohes Maß an Transparenz gesetzt. Das bedeutet: der Anleger wird in regelmäßigen Abständen über den Saldo, die jeweiligen Kosten und Gebühren und den Wertzuwachs informiert.

Die DRV und die Auszahlung des Zeitwertkonto Guthabens

Soll das Guthaben, das sich auf dem Zeitwertkonto befindet, ausgezahlt werden, muss die Deutsche Rentenversicherung hierüber mindestens einen Monat vor dem beabsichtigen Zeitpunkt informiert werden. Danach wird das betreffende Wertguthaben (brutto) ausgezahlt.

Besonders wichtig ist hierbei, dass sich der monatlich ausgezahlte Betrag am durchschnittlichen Gehalt des Zeitwertkonto Inhabers orientieren muss. Als Bezugsgröße gelten hier die letzten 12 Monate der Anstellung. Sachbezüge fließen in diese Kalkulation nicht mit ein. 70 bis 130 Prozent des entsprechenden Durchschnittsgehalts gelten als vertretbar.

Ein besonderer Vorteil des Zeitwertkontos liegt darin, dass der betreffende Inhaber in der Zeit der Auszahlung sozialversichert ist. Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich währenddessen um die Meldung der Versicherungszeiten, die Zahlung der jeweiligen Beiträge und das Einbehalten der Lohnsteuer.

So profitiert der Zeitwertkontoinhaber unter anderem von einer Erhöhung der Rente, da die Beitrage in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Gleichzeitig wird auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Lediglich der Anspruch auf Krankengeld verfällt in der Zeit der Auszahlungsphase. Wer dementsprechend während seiner längeren Auszeit krank wird, bekommt seinen monatlichen Betrag weiter vom Zeitwertkonto ausgezahlt.

Fazit: Ein Arbeitgeberwechsel bedeutet nicht, dass das Zeitguthaben verlorengehen würde!

Hierbei handelt es sich um eine Nachricht, die viele Inhaber von Zeitwertkonten aufatmen lässt. Denn: nur, weil der neue Arbeitgeber (leider) keine Zeitwertkonten anbietet, bedeutet dies nicht, dass ein bereits bestehendes Guthaben parallel zum Wechsel aufgelöst werden müsste oder sogar verfallen würde.

Im Gegenteil! Im Notfall kümmert sich die Deutsche Rentenversicherung um die Verwaltung der Summe, legt den Betrag an und verwaltet ihn treuhänderisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem das komplette Guthaben aufgebraucht wurde.

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