10.05.2022

KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 – Mittelstand und große Unternehmen sowie Konsortialfinanzierung (Stand 09.05.2022)

Die Bundesregierung möchte durch das neue Kreditprogramm der KfW die Unternehmen unterstützen, die durch die Folgen des russischen Angriffskrieges und die in diesem Zusammenhang von der Staatengemeinschaft erlassenen bzw. noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlich Gegenmaßnahmen besonders betroffen sind.

Die besondere Betroffenheit der Unternehmen ist gegeben bei:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt in der Ukraine, in Belarus oder Russland (d.h. wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in diesen Märkten mind. 10% des durchschnittlichen Gesamtumsatzes betrug)
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen in diesen Ländern
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte aus diesen Ländern
  • Schließung von Betrieben in diesen Ländern
  • besonders hohe Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Jahresumsatz 2021)

Konditionen:

  • Förderfähige Maßnahmen sind: Investitionen und Betriebsmittel
  • Der Kredithöchstbetrag beträgt 100 Mio. Euro, max. 15 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre oder 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate.
  • 2 bis 6 Jahre Laufzeit, davon auf Wunsch 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn
  • Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
  • bis zu 80 % Haftungsfreistellung
  • zusätzlich zu der Prüfung durch den Finanzierungspartner wird die Einhaltung der Sanktionsvorschriften überprüft.
  • Start des Programms ab dem 09.05.2022, befristet bis zum 31.12.2022.

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.


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Georg Gerdes - Wirtschaftskanzlei -

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