10.12.2021

KfW-Zuschuss: „Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen“ (441)

Die KfW fördert die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen zum Aufladen von Elektro-Fahrzeugen von Unternehmen (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) und von deren Beschäftigten unter der Voraussetzung, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt (z.B. aus PV-Anlagen).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erwerb und Errichtung einer fabrikneuen Ladestation (z.B. Wallboxen und Ladesäulen) inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen
  • 70% Zuschuss der förderfähigen Gesamtkosten
  • max. 900,00€ pro Ladepunkt
  • mind. 1.285,71€ bis max. 45.000,00€ je Standort (Investitionsadresse)
  • nach Erhalt der Antragsbestätigung sofortiger Vorhabenbeginn möglich
  • mind. 6 Jahre zweckentsprechende Nutzung ab Inbetriebnahme
  • Beantragung vor Beginn durch den Zuschussempfänger (Untervollmachten sind nicht zulässig)

Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.


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Georg Gerdes - Wirtschaftskanzlei -

Ansprechpartner

Georg Gerdes
Deverhafen 1, 26871 Papenburg

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Telefon: 04961-942450
Webseite: www.georg-gerdes.de

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