Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit wird die bis zum 28.02.2023 gültige Neubauförderung BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgelöst.
Die Neubauförderung erfolgt in 3 Produkten der KfW:
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Gebäuden: mit dem energetischen Standard eines „Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40“ (EH40/EG40) bzw. die den Anforderungen „Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen.
Antragsberechtigt sind: grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden
Kredithöchstbeträge: Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Kredites mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.
Wohngebäude:
Nichtwohngebäude:
Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
Start der Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist zum 01.06.2023 geplant:
Förderung von Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohneigentum Kreditbeträge bis max. 240.000,00€
Bei konkretem Bedarf sprechen Sie uns gerne an.
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Georg Gerdes - Wirtschaftskanzlei -
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