10.12.2021

Neuauflage der NBank-Förderung: „Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“

Die Antragstellung im Corona-Sonderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe ist erneut ab dem 10.12.2021 möglich.

Achtung: Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.

Falls Sie den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken möchten, können Sie Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Umsatzrückgang (mind. 1,00€) in den Monaten April bis Juni 2021 im Vergleich zum Jahr 2019 (Bitte halten Sie bei der Antragstellung die BWAs für das 2 Quartal 2019 und 2021 als PDF bereit)
  • Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit Umbauten und Erweiterungen oder sonstigen Modernisierungen insb. zur Anpassung an pandemiespezifische Belange (z. B. neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Trennwände)
  • Nutzungsdauer mind. 5 Jahre
  • 80% Zuschuss der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe mindestens T€ 5 maximal T€ 100
  • Bewilligungszeitraum Anfang 2022 bis spätestens 31.10.2022

Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.


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Unternehmen

Georg Gerdes - Wirtschaftskanzlei -

Ansprechpartner

Georg Gerdes
Deverhafen 1, 26871 Papenburg

E-Mail: info@georg-gerdes.de
Telefon: 04961-942450
Webseite: www.georg-gerdes.de

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