Die Antragstellung im Corona-Sonderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe ist erneut ab dem 10.12.2021 möglich.
Achtung: Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.
Falls Sie den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken möchten, können Sie Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.
Unternehmen
Georg Gerdes - Wirtschaftskanzlei -
Ansprechpartner
Georg Gerdes
Deverhafen 1, 26871 Papenburg
E-Mail: info@georg-gerdes.de
Telefon: 04961-942450
Webseite: www.georg-gerdes.de
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