01.09.2021

Energieberatung Wohngebäude

Energieberatung für Wohngebäude

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

Das Angebot richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtige und Mieter/Pächter.

Fördervoraussetzungen:

• Das Gebäude steht in Deutschland

• Der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens 10 Jahre zurück

• Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken

Förderhöhe:

Es gibt einen Zuschuss in Höhe von 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300,00 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700,00 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Haben Sie Interesse an diesem Förderprogramm? Gerne stehen wir unter Tel 0491 – 97690671 für Rückfragen zur Verfügung. Oder schreiben Sie eine E-Mail: info@ingenieurbuero-heine.de

Datenquelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html

Unternehmen

Heine Ingenieure

Ansprechpartner

Elke Heine
Deichstraße 26, 26789 Leer (Ostfriesland)

E-Mail: info@ingenieurbuero-heine.de
Telefon: 0491-2066793-0
Webseite: www.ingenieurbüro-heine.de

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