Förderung der Sanierung von Nichtwohngebäuden
Einzelmaßnahme Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Berechtigt zur Antragsstellung sind folgende Personen bzw. Einrichtungen:
Gefördert werden:
Höhe der Förderung Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000,00 Euro brutto, der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 1.000,00 € pro m² Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.
Haben wir Ihr Interesse an dieser Förderung geweckt? Rufen Sie uns gerne an unter der Tel. 0491 – 97690671 oder schreiben Sie eine Email an info@ingenieurbuero-heine.de
Unternehmen
Ansprechpartner
Elke Heine
Deichstraße 26, 26789 Leer (Ostfriesland)
E-Mail: info@ingenieurbuero-heine.de
Telefon: 0491-2066793-0
Webseite: www.ingenieurbüro-heine.de
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