29.07.2021

Wann benötige ich ein Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens gibt den Umfang vor, in welchen Sie als Unternehmer/in im Bereich der Arbeitssicherheit tätig werden müssen. Die Arbeitssicherheit ist immer Sache des/r Arbeitsgebers/in. Dies wird in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Zusammengefasst gesagt: Jeder Betrieb mit Beschäftigten kann von der Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit profitieren.

Wichtige Dokumente in diesem Zusammenhang sind unter anderem: Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffregister sowie Notfall- und Alarmpläne Nicht zu vergessen sind ebenso Themen wie: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Angebotsvorsorgen und Verhalten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gibt eine Vielzahl an Regelungen und Aufgaben für den Unternehmer vor. Es ist nicht immer einfach den Überblick zu behalten und sich um das Tagesgeschäft zu kümmern. Hier kommt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ins Spiel, die dem Unternehmer bei den Aufgaben beratend und unterstützend zur Seite steht.

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, was leider oft und gerne vergessen wird. Bei schlechter oder gar nicht vorhandener Arbeitsschutzorganisation können sogar hohe Bußgelder die Folge sein.

Ihre individuellen Bedürfnisse, hängen hier aber von vielen Faktoren ab und dies kann am besten persönlich und vor Ort geklärt werden.

Unternehmen

HSEQ Experts

Ansprechpartner

Corinna Stolle
Zum Nordkai 16, 26725 Emden

E-Mail: info@hseq-experts.com
Telefon: 04921/997777-0
Webseite: http://www.hseq-experts.com

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