Nicht jedes industrielle Arbeitsumfeld stellt zwangsläufig die gleichen Anforderungen an die PSA (Persönliche Schutzausrüstung). So ist beispielsweise bei der Herstellung von Feuerwerkskörpern eine Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen essenziell, während bei Schmelzarbeiten flüssige Eisenspritzer nicht an der PSA anhaften dürfen."
Unternehmen
ROFA Bekleidungswerk GmbH & Co. KG
Ansprechpartner
Ralf Tittel-Wensing
Fabrikstraße 23, 48465 Schüttorf
E-Mail: tittel@rofa.de
Telefon: 05923898321
Webseite: www.rofa.de
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