Angebotsbeschreibung
Gesunde und zufriedene Mitarbeitende sind der Schlüssel zum Erfolg von Unternehmen. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, ist die gute Gestaltung von Arbeitsbedingungen der entscheidende Faktor - und genau dafür steht die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Mit ihr identifizieren Sie gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen und haben ein wirksames Instrument an der Hand, um diese zu verbessern. Vielfach besteht jedoch noch die Unsicherheit darüber, wie man eine solche Gefährdungsbeurteilung konkret, zuverlässig und nachhaltig durchführt.
Mit dem Seminar bieten wir Ihnen einen praxisnahen Einstieg in diesen Prozess und schaffen eine Grundlage für Ihre eigene Handlungsfähigkeit im Unternehmen. Fragen aus der Praxis und Erfahrungen der Teilnehmenden werden dabei gerne aufgegriffen.
Inhalte 17.09.2024: Psychische Belastung – Was ist das?; Gesetzliche Anforderungen des Arbeitsschutzes; Belastungsindikatoren und Wirkungszusammenhänge; Einführung in die Systematik der Gefährdungsbeurteilung; Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastung am Arbeitsplatz; Beurteilungsgrundsätze
Inhalte 18.09.2024: Wirksamkeit von Maßnahmen; Rechtssichere Dokumentation; Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der Praxis
Kurzinfos
Das Angebot richtet sich an Betriebliche Akteure, die mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung betraut sind (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalverantwortliche, Personen mit Entscheidungsbefugnis, Betriebs- oder Personalräte)
Teilnahmebescheinigung
Ansprechpartner
Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e.V.
Bettina Mundt
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
05921 7801-31
mundt@wirtschaft-grafschaft.de
www.bildungswerk-grafschaft.de
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Kurzvorstellung des Unternehmens
Wir kennen die regionale Wirtschaft und haben unser Qualifizierungsangebot an den Interessen der Unternehmen ausgerichtet. Erfahrende Fach- und Führungskräfte aus der Industrie sowie engagierte Lehrkräfte aus dem schulischen Bereich vermitteln Wissen aus der Praxis für die Praxis. Davon profitieren Arbeitnehmer:innen wie Arbeitgeber:innen gleichermaßen.